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Smashboard-Kodex

Grundsätze

§1
Ich akzeptiere das geltende Recht.
§2
Ich füge keine verbotene Inhalte hinzu.
§3
Ich richte Privatpersonen keine Schäden an.
§4
Ich nehme Smashboard nicht ernst.
§5
Ich bin einverstanden, dass die Hüter von Smashboard Einträge löschen, welche gegen diesen Kodex verstossen und böse Smashboard-Besucher verwarnen und bestrafen.

Erläuterungen zu den Grundsätzen

§1
Ich akzeptiere das Schweizer Recht und das internationale Privatrecht. Dieser Smashboard-Kodex ist eine abgeleitete Erweiterung von diesen beiden Rechten und erinnert Smashboard-Besucher daran, dass nicht alles legal ist.
§2
§2. Verbotene Inhalte sind solche, die für minderjährige Besucher nicht zugänglich sein sollen oder die den gesunden Menschenverstand überschreiten. Beispiele sind kinderpornografisches Material, extreme Splatter-Bilder, diskriminierende und rassistische Inhalte. Folgende Ausnahmen gibt es:
a) Inhalte, die für minderjährige Besucher verboten sind, können im Smashboard mit Angabe des Geburtsdatums ab 18 Jahre aktiviert werden. Registrierte Besucher können beim Hinzufügen von Inhalte mit der Aktivierung des Jugendschutzes angeben, ob der Inhalt für Minderjährige nicht zugänglich sein soll. Nicht registrierte Besucher können keinen Jugendschutz aktivieren und dürfen nie solche Inhalte hinzufügen.
§3
Einträge, welche Privatpersonen sichtbare und messbare Schäden hinterlassen, sind verboten. Ferner sagt dieser Grundsatz aber, dass juristische Personen und vor allem öffentliche Personen im Sinne der Meinungsfreiheit und öffentlichem Interesse kritisiert werden dürfen. Mehr darüber steht im Artikel 28 des ZGB.
§4
Da total frei erfundene und anonym verfasste Inhalte immer gut möglich sind, soll niemand die Einträge in Smashboard ernst nehmen. Empfindliche Besucher sind gewarnt! Ferner betonen die Hüter von Smashboard, sie der Kreativität, dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und der Meinungsfreiheit grösseren Wert legen als dem Schutz der Persönlichkeit des Einzelnen.
§5
Verstösst ein Smashboard-Besucher den Smashboard-Kodex, verwarnen die Hüter den Besucher. Ignoriert der Besucher die Warnung und setzt sein Unwesen fort, sind folgende Strafen möglich:
a) Profil-Deaktivierung,
b) Wir veröffentlichen den Namen des Täters oder ...
c) Wir kommunizieren mit dem betreffenden Provider, um sein Internet-Zugang zu sperren.

Fallbeispiele

Fall Harte Kritik an den Vorstand eines Vereins, welches öffentlich bekannt ist.
Folgen Keine
Begründung Es liegt keine Verletzung einer privaten Person vor und die Kritik ist im öffentlichen Interesse, da Vereinsmitglieder betroffen sein könnten, siehe Grundsatz §3.
Fall Enthüllung des Sexuallebens einer Person.
Folgen Eintrag wird gelöscht, Autor verwarnt und evt. bestraft.
Begründung Intime Themen wie Sexualleben, Finanzen und Gesundheit gehören zum privaten Bereich können der privaten Person grosse Schäden anrichten, siehe Grundsatz §3.
Fall Nacktfotos von Personen wobei der Genitalbereich nicht deutlich sichtbar ist.
Folgen Keine
Begründung Solche Nacktfotos wie "oben ohne" dürfen auch Minderjährige anschauen, siehe Grundsatz §2.
Fall Blossstellung einer privaten Person mit unwahren und heftigen Tatsachen.
Folgen Wenn der Schaden sichtbar ist, wird der Eintrag gelöscht, der Autor verwarnt und evt. bestraft.
Begründung Die private Person leidet unter dem Eintrag aufgrund der sichtbaren Schäden. Es liegt eine Verletzung des Grundsatzes §3 vor.
Fall Blossstellung einer sehr bekannten Person mit unwahren Tatsachen, als offensichtlicher (oder darauf hingewiesener) Witz, Humor, schwarzer Humor.
Folgen Keine
Begründung Es ist offensichtlich oder erkennbar, dass es nicht ernst gemeint ist, aus diesem Grunde wird es im Sinne der Meinungsfreiheit belassen, siehe Grundsatz §4.
Fall 14 jähriger gibt falsches Geburtsdatum ein, um an sexistisches Material zu gelangen.
Folgen Sein Profil bei Smashboard wird gesperrt und die Person wird verwarnt und evt. bestraft.
Begründung Ungültige Eingaben bezüglich Jugendschutzes sind illegal. Die Eltern haben die Verantwortung, nicht die Hüter von Smashboard (wir sind nicht in der Lage, die Gültigkeit des Geburtsdatums zu prüfen).
Fall Beim Hinzufügen von sexistischen Inhalten hat die registrierte Person den Jugendschutz nicht aktiviert.
Folgen Sein Profil bei Smashboard wird gesperrt und die Person wird verwarnt und evt. bestraft.
Begründung Minderjährige können solche verbotene Inhalte anschauen. Das ist ein eindeutiger Verstoss gegen den Grundsatz §2.

Stand 26. Januar 2006, Version 1.2
Erfüllungsort und Gerichtsstand 4434 Hölstein

Download Smashboard-Kodex v1.2 (pdf 46 kB)

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